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STEINWACHSErbrecht in Bremen
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Erbrecht · Nachfolge · Bremen

Was bleibt,
verdient Klarheit.

Ein Erbfall wirft persönliche und rechtliche Fragen auf. Wir geben Orientierung – zu Ihren Ansprüchen, zur Nachlassregelung und zu den Entscheidungen, die jetzt anstehen.

Kanzlei STEINWACHS · Unser Bremer Büro ist für Sie erreichbar.

Verständliche rechtliche OrientierungGesetz und Rechtsprechung im BlickPersönlicher Kontakt in Bremen

Bremen · Vor Ort und persönlich

Erbrecht mit einem
klaren Bezug zu Bremen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig? Wie bereiten Sie einen Termin vor? Und welche Unterlagen werden benötigt? Unser Bremen-Leitfaden bündelt die nächsten Schritte und verlinkt die offiziellen Anlaufstellen.

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Unser Bremer Büro

Universitätsallee 5
28359 Bremen

0421 1650 280-0

Persönliche Termine nach Vereinbarung.
Bremen ist eine Zweigstelle. Kanzleistandort: Hamburg.

Häufige Fragen

Ein erster Überblick,
bevor Sie entscheiden.

Die Themenbeiträge erläutern die Voraussetzungen und verlinken die maßgeblichen Rechtsgrundlagen.

Muss ich eine Erbschaft ausdrücklich annehmen?

Eine ausdrückliche Erklärung ist nicht immer erforderlich. Nach § 1943 BGB gilt eine Erbschaft auch mit Ablauf der Ausschlagungsfrist als angenommen. Handlungen können ebenfalls eine Annahme darstellen. Annahme und Ausschlagung prüfen.

Habe ich trotz Enterbung einen Anspruch?

Bestimmte nahe Angehörige können einen Pflichtteilsanspruch haben. Er ist grundsätzlich ein Geldanspruch gegen den Erben. Berechtigung und Höhe müssen anhand der konkreten Familienverhältnisse geprüft werden. Mehr zum Pflichtteil.

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nein. Welcher Erbnachweis ausreicht, hängt vom Empfänger und den vorhandenen Unterlagen ab. Gegenüber einer Bank kann ein eindeutiges eröffnetes Testament genügen; für das Grundbuch gelten besondere Anforderungen. Erbnachweise einordnen.

Ist ein am Computer geschriebenes Testament wirksam?

Ein lediglich am Computer verfasster und unterschriebener Text erfüllt grundsätzlich nicht die Form des eigenhändigen Testaments nach § 2247 BGB. Dafür ist die eigenhändige Niederschrift erforderlich. Daneben besteht insbesondere die Möglichkeit eines notariellen Testaments. Testamentsformen verstehen.

Der nächste Schritt darf klar sein.

Wir besprechen mit Ihnen, was in Ihrer Situation zu klären ist.

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