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Ihr Anliegen beginnt mit einem Gespräch.

Ob Nachfolgeplanung oder konkreter Erbfall: Schildern Sie uns, was geklärt werden soll. Bekannte Fristen nennen Sie bitte bereits bei der Kontaktaufnahme.

Unser Bremer Büro

STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei
Universitätsallee 5
28359 Bremen

0421 1650 280-0

bremen@kanzlei-steinwachs.de

Persönliche Termine nach Vereinbarung. Bremen ist eine Zweigstelle der Kanzlei STEINWACHS. Der Kanzleistandort befindet sich in Hamburg, Hallerstraße 70, 20146 Hamburg.

Für das erste Gespräch

Halten Sie vorhandene Testamente, Erbverträge, gerichtliche Schreiben und eine kurze Übersicht über die Beteiligten bereit. Bei einem Erbfall sind auch Datum und Umstände der Kenntnis sowie bereits abgegebene Erklärungen wichtig.

Eine Anfrage führt noch nicht automatisch zu einer Mandatsübernahme. Bei kurzfristig ablaufenden Fristen ist eine ausdrückliche Abstimmung erforderlich.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Redaktioneller Stand: 30. September 2026. Allgemeine Informationen; die Beurteilung des Einzelfalls setzt die Prüfung der konkreten Unterlagen voraus.

Der nächste Schritt darf klar sein.

Wir besprechen mit Ihnen, was in Ihrer Situation zu klären ist.

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