Der Nachlass ist die Gesamtheit des Vermögens des Erblassers. Das Vermögen besteht aus der Gesamtheit aller geldwerten Güter und Rechte.
Der Begriff des Nachlasses wird häufig als Synonym des Begriffes Erbschaft genutzt. Der Begriff des Nachlasses wird vor allem dann genutzt, wenn es um das Vermögen des Erblassers, welches auf den Erben übergeht, in seinem objektiven Bestand geht. Der Begriff der Erbschaft wird dann verwendet, wenn es vorrangig darum geht, die Beziehung des Erben mit dem Vermögen darzustellen.