Der Erblasser ist die Person, dessen Nachfolge von Todes wegen geregelt wird. Erblasser können nur natürliche Personen sein. Für die Stellung als Erblasser ist das Alter oder die Geschäftsfähigkeit nicht relevant. Der Erblasser muss auch nicht über Vermögen verfügt haben. Erblasser kann immer nur eine Person sein. Auch wenn zum Beispiel zwei, in ehelicher Gütergemeinschaft lebende, Ehegatten zur gleichen Zeit starben, handelt es sich um zwei einzelne Erblasser.
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