Das Erbrecht ist in den §§ 1922 bis 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Die Rechtsnormen des Erbrechts regeln den Übergang von Vermögensrechten und Vermögenspflichten anlässlich des Todes einer Person auf eine andere Person.
Erbe wird mithin derjenige benannt, auf den die Gesamtheit der vererblichen Rechtspositionen übergibt. Folglich kann dies kraft Gesetzes oder aufgrund einer Verfügung von Todes wegen erfolgen. Die Erbfähigkeit wiederum ist an die Rechtsfähigkeit des Erben gebunden.
Die gesetzliche Erbfolge stellt eine Erbenordnung dar, in der ein hierarchisches Verhältnis vorzufinden ist, § 1930 BGB. Eine gewillkürte Erbenfolge kann durch Testament oder Erbenvertrag ausformuliert werden. Es ist zu beachten, dass die gewillkürte Erbenfolge Vorrang genießt.
Der Erblasser hinterlässt im Fall seines Todes einen sogenannten Nachlass, d.h. die Gesamtheit seiner Güter und Verpflichtungen. Man spricht auch von Aktiv- und Passivvermögen, denn nicht selten ist es, dass der Erblassen dem Erben auch Schulden vererbt.
Im Erbrecht bringen folgende Thema Konfliktpotenzial und Fragen mit sich:
- Berliner Testament
- Testament
- Erbschaftssteuer
- Erbausschlagung
- Erbengemeinschaft
- Erbfolge
- Pflichtteil
- Schenkung
Diese Seite soll Ihnen die Grundzügen des Erbrechts näher bringen und mögliche Frage als zukünftiger Erbe oder Erblasser klären.